Alle Kommentare von Trailhunter72

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24.07.2015, 20:16

@Frorider86
ich glaube, was das grundsätzliche Radfahrverbot angeht, irrt die Polizei!

Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz:
Vom 30. November 2000 - Zum 24.07.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe:

Teil 6 - Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; . . .

. . . der Biker im Video befährt einen Waldweg !!!
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03.01.2015, 21:46

wie schon in der erster Schnittversion: es geht auch ohne sinnloses Driften!
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03.01.2015, 21:42

das geht auch ohne "sinnloses" Driften!
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15.09.2014, 22:05

Die Strecke hat nicht mehr viel von der alten DH gemeinsam, so wie ich sie noch kannte