@Frorider86
ich glaube, was das grundsätzliche Radfahrverbot angeht, irrt die Polizei!
Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz:
Vom 30. November 2000 - Zum 24.07.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe:
Teil 6 - Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; . . .
. . . der Biker im Video befährt einen Waldweg !!!
03.01.2015, 21:46
wie schon in der erster Schnittversion: es geht auch ohne sinnloses Driften!
03.01.2015, 21:42
das geht auch ohne "sinnloses" Driften!
15.09.2014, 22:05
Die Strecke hat nicht mehr viel von der alten DH gemeinsam, so wie ich sie noch kannte
24.07.2015, 20:16
ich glaube, was das grundsätzliche Radfahrverbot angeht, irrt die Polizei!
Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz:
Vom 30. November 2000 - Zum 24.07.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe:
Teil 6 - Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; . . .
. . . der Biker im Video befährt einen Waldweg !!!
03.01.2015, 21:46
03.01.2015, 21:42
15.09.2014, 22:05