Danke Jungs ! ja man braucht halt bisschen Zeit bis man sich auskennt, aber wenn man hier keinen Spaß hat ist man selber Schuld weil es hier wirklich jede Art von Trail gibt. Wenns euch gefällt wie wir fahren filmen wir noch bisschen was auf den "männlichen" Trails
Danke Trailhunter ...mein Bauchgefühl war auch, dass es sich villt auf die "2m-Regel" beziehen würde. Deine Aussage geht ja in die selbe Richtung. (...es liegt ja an der Definition Waldweg)
Abgesehen von dieser Erbsenzählerei, sollte das Miteinander im Wald nicht mit Drähten, Nägeln etc. verbunden werden. Rücksicht auf Andere und alle sind Glücklich. Die Natur ist für alle da
@Frorider86
ich glaube, was das grundsätzliche Radfahrverbot angeht, irrt die Polizei!
Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz:
Vom 30. November 2000 - Zum 24.07.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe:
Teil 6 - Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; . . .
. . . der Biker im Video befährt einen Waldweg !!!
DerandereJan
25.07.2015, 15:33
Die Jungs hier machen eher den Eindruck als hätten sie dieses "Training" benutzt, von dem man früher immer sprach....
WilliWildsau
25.07.2015, 15:26
WilliWildsau
25.07.2015, 15:25
lowrider89
25.07.2015, 15:23
KevinRideDemo
25.07.2015, 15:01
S3L3C7A
25.07.2015, 14:48
stephan-
25.07.2015, 14:42
Heiko135
25.07.2015, 13:15
Wuerfelreiter
25.07.2015, 11:28
Prezi
25.07.2015, 10:54
svenyt
25.07.2015, 09:03
19Hannes97
25.07.2015, 08:56
Bikermonster
25.07.2015, 08:52
RadicalRacer
25.07.2015, 00:32
WilliWildsau
24.07.2015, 23:54
Hagen3000
24.07.2015, 23:50
freeridemnm
24.07.2015, 23:37
Frorider86
24.07.2015, 21:55
Abgesehen von dieser Erbsenzählerei, sollte das Miteinander im Wald nicht mit Drähten, Nägeln etc. verbunden werden. Rücksicht auf Andere und alle sind Glücklich. Die Natur ist für alle da
Trailhunter72
24.07.2015, 20:16
ich glaube, was das grundsätzliche Radfahrverbot angeht, irrt die Polizei!
Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz:
Vom 30. November 2000 - Zum 24.07.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe:
Teil 6 - Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; . . .
. . . der Biker im Video befährt einen Waldweg !!!
Robertwiessner
24.07.2015, 19:44